Sehr geehrter Reisekunde,
wenn Sie bei uns – Khashana Travel - eine Marke der Thoba Reisen Thomas Baumberger e.K. – eine Reise buchen, so sind die nachfolgend ausgeführten Reisebedingungen Grundlage des mit uns geschlossenen Reisevertrages und ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a ff BGB. Die Reisebedingungen basieren auf aktueller Rechtsprechung und werden von Ihnen mit der Buchung anerkannt. Bitte lesen Sie sich diese Bedingungen darum sorgfältig durch, bevor Sie eine Reise buchen.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit Reiseanmeldung – die schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen kann – bieten Sie uns als dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebotes sind unser Reiseangebot sowie ggfs. ergänzende Informationen für die jeweilige Reise, soweit Ihnen diese vorliegen.
1.2 Die Reiseanmeldung muss außer den gewünschten Reisedaten und Adresse des Anmelders auch Namen und Vornamen sämtlicher Reiseteilnehmer enthalten, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche Erklärung übernommen hat.
1.3 Bei elektronisch übermittelten Buchungen erhalten Sie umgehend eine Bestätigung über den Eingang der Buchung auf elektronischem Wege. Diese Eingangsbestätigung begründet jedoch keinen Anspruch auf ein Ihrem Buchungswunsch entsprechendes Zustandekommen des Reisevertrages.
1.4 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Diese Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhalten Sie die schriftliche Ausfertigung der Reisebestätigung.
1.5 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot unsererseits vor, an das wir für die Dauer von zehn Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklären.
2. Leistungen und Preise
2.1 Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen und Preisen im Angebot sowie aus ggfs. zu berücksichtigenden Sonderwünschen, soweit sie in der schriftlichen Reisebestätigung spezifiziert sind.
2.2 Örtliche Leistungsträger – z.B. Agenturen, Beherbergungsbetriebe oder Mietwagenanbieter – sind nicht von uns bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen mit Ihnen zu treffen, die über unser Reiseangebot oder unsere Buchungsbestätigung hinausgehen oder in Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Vertrages abändern. Orts- und Hotelprospekte, die nicht von uns als Reiseveranstalter herausgegeben wurden, sowie Internet-Auftritte von Hotels oder anderen Leistungsträgern sind für unsere Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch eine ausdrückliche Vereinbarung zwischen uns und Ihnen zum Inhalt unserer Leistungspflicht gemacht wurden.
2.3 Preisangaben auf unseren Websites sind in der Regel pro Person bei zwei Personen im Doppelzimmer kalkuliert. Aufgrund von Saisonzeiten und unterschiedlich verfügbarer Leistungen kann sich der Preis verändern. Fordern Sie darum ein persönliches Angebot an.
2.4 Die in unserem Angebot und der schriftlichen Reisebestätigung enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich das Recht vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Angebots- und/oder Preisangaben zu erklären, und Sie vor Buchung darüber zu informieren.
3. Bezahlung
3.1 Bei Vertragsschluss zahlen Sie nach Erhalt des Sicherungsscheines 20% des Reisepreises an. Die Anzahlung, die innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum auf dem in der Buchungsbestätigung genannten Konto eingegangen sein muss, wird auf den Reisepreis angerechnet.
3.2 Die Restzahlung erfolgt 4 Wochen vor Reisebeginn – jedoch spätestens 21 Tage vor Reiseantritt – gegen Zusendung der Reiseunterlagen, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 10 genannten Gründen abgesagt werden kann.
3.3 Bei Reisen, die ab dem 30. Tag vor Reisebeginn gebucht werden, ist der volle Reisepreis nach Aushändigung des Sicherungsscheines umgehend zahlungsfällig.
3.4 Sofern Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten leisten, sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6.4 zu belasten.
3.5 Flüge und andere Reiseleistungen (z.B. Exkursionen oder Rundflüge vor Ort), die wir bei unseren Leistungsträgern sofort bezahlen müssen, sind auch von Ihnen bei Buchung voll zu begleichen. Es gelten hier die Stornierungsbedingungen der Leistungsträger. Im Falle einer Stornierung erfolgt normalerweise keine Erstattung der Kosten.
4. Leistungsänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen (wenn z.B. unsere Leistungsträger vor Ort aus organisatorischen oder technischen Gründen oder aus Gründen der Sicherheit und für uns unerwartet die Unterbringung oder den Verlauf einer Tour geringfügig ändern). Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir informieren Sie über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis.
4.2 Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie anzubieten. Sie müssen diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend machen.
5. Preisänderungen
Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:
5.1 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert hat.
5.2 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir von Ihnen verlangen.
5.3 Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren.
5.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam.
5.5 Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie anzubieten. Sie müssen in einem solchen Falle unverzüglich nach unserer Mitteilung über die Preiserhöhung Ihren Anspruch geltend machen.
6. Rücktritt durch den Kunden / Stornokosten
6.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Wir empfehlen Ihnen aus Beweisgründen, Ihren Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Eingang Ihrer Rücktrittserklärung bei uns.
6.2 Werden auf Ihren Wunsch hin nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, so entstehen uns Kosten, die denen der Rücktrittskosten innerhalb der Fristen gleichzusetzen sind.
6.3 Treten Sie vom Vertrag zurück oder treten Sie ohne Rücktritt vom Vertrag die Reise nicht an, so ist uns, sofern der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist, ein angemessener Ersatz für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen sowie für unsere Aufwendungen zu zahlen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
6.4 Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung pauschaliert und wie folgt berechnet:
a) Unterkunft Buchungen, Selbstfahrer-Reisen, Rundreisen, Flugpauschalreisen, Reisebausteine:
bis 30 Tage vor Reiseantritt: 20% des Reisepreises
vom 29. bis 21. Tag vor Reiseantritt: 35% des Reisepreises
vom 20. bis 14. Tag vor Reiseantritt: 50% des Reisepreises
vom 13. bis 7. Tag vor Reiseantritt: 70% des Reisepreises
weniger als 7 Tage vor Reiseantritt 95% des Reisepreises
b) Unterkunft und andere Reiseleistungen in Nationalparks
bis zum 60. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises
vom 59. Tag bis 40. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
vom 39. Tag bis 20. Tag vor Reiseantritt 80% des Reisepreises
weniger als 20 Tage vor Reiseantritt 95% des Reisepreises
c) Shongololo Bahnreisen
bis zum 91. Tag vor Reiseantritt 10% des Reisepreises
vom 90. Tag bis 60. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises
vom 59. Tag bis 30. Tag vor Reiseantritt 75% des Reisepreises
weniger als 30 Tage vor Reiseantritt 95% des Reisepreises
d) Flugtickets
Nach Ausstellung der Tickets ist bei Stornierung keine Erstattung möglich.
6.5 Der Zeitpunkt des Eingangs Ihrer Rücktrittserklärung bei uns ist maßgeblich für die Festlegung der Rücktrittskosten. An Samstagen und vor Feiertagen kann, aufgrund der Zeitverschiebung, die Stornierung beim Leistungsträger möglicherweise erst am darauffolgenden Arbeitstag eingehen. Dadurch kann es zu einer Änderung, ggfs. Erhöhung, der Rücktrittskosten kommen. Eventuell ersparte Aufwendungen durch die Nichtinanspruchnahme der Leistungen können ggfs. erstattet werden.
6.6 Dem Rücktritt steht der Fall gleich, dass Sie aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, die Reise nicht antreten. Rücktrittskosten sind auch dann zu zahlen, wenn Sie sich nicht rechtzeitig zu den mit den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfinden.
6.7 Bei Sonderarrangements mit speziellen Angeboten können außergewöhnliche Umbuchungs- und Stornierungsbedingungen gelten - diese werden Ihnen vor Buchung genannt und später noch einmal auf der Bestätigung schriftlich aufgeführt.
6.8 Wir behalten uns vor, in Abweichung von den aufgeführten Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Falle sind wir jedoch verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. Es bleibt Ihnen in jedem Fall unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale.
7. Umbuchung
7.1 Ein Anspruch des Reisekunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart besteht nicht. Werden auf Ihren Wunsch hin nach Buchung der Reise, bis 30 Tage vor Reisebeginn, für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereichs der Reiseausschreibung liegt, der Reisetermin, das Reiseziel, der Ort des Reiseantritts, die Unterkunft, die Beförderungsart oder die Beförderungsdokumente geändert, dann können wir Bearbeitungskosten in Höhe von EUR 50,- pro Person erheben, bei internationalen Flügen EUR 75,-. Umbuchungen nach Ablauf dieser Frist von 30 Tagen vor Reisebeginn können wir Ihnen wie einen Rücktritt mit anschließender Neuanmeldung berechnen.
8. Ersatzteilnehmer
8.1 Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass statt Ihrer ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen - insbesondere auch in den jeweiligen Zielländern - entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein (Namensänderung), so haften er und Sie als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch diesen Eintritt entstehenden Mehrkosten, die sich auf bis zu 100% belaufen können.
9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
9.1 Sofern Sie einzelne Reiseleistungen, die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch nehmen aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind (z.B. wegenvorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), so haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Wir werden uns um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
10. Rücktritt bzw. Kündigung durch den Reiseveranstalter
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
10.1 Ohne Einhaltung der Frist, wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis, lassen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
10.2 Bis zwei Wochen vor Reiseantritt kann eine Reise von uns abgesagt werden, wenn eine Mindestteilnehmerzahl, die in der Ausschreibung genannt oder behördlich festgelegt ist, nicht erreicht wird. In diesem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich von der Nichtdurchführung in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung umgehend zuzuleiten; Sie erhalten dann den eingezahlten Reisepreis zurück.
10.3 Bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise für uns nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die im Falle der Reisedurchführung entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Dieses Rücktrittsrecht besteht nur, wenn wir die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten haben und wenn wir die zum Rücktritt führenden Umstände nachweisen sowie Ihnen ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreiten. Sie erhalten dann den Reisepreis unverzüglich zurück und bekommen pauschal EUR 25,- als Erstattung für Ihren Buchungsaufwand, sofern Sie keinen Gebrauch vom Ersatzangebot machen.
10.4 Bei Selbstfahrer Reisen: Innerhalb von 4 Wochen nach Buchung, sofern die gewünschten Unterkünfte und/oder das Mietfahrzeug nicht oder nur zu einem deutlich höheren Preis verfügbar sind und dies für uns nicht voraussehbar war. Eventuell von Ihnen geleistete Anzahlungen werden in diesem Falle umgehend erstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
11. Aufhebung des Reisevertrages wegen höherer Gewalt
11.1 Wird die Reise infolge – bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer – höherer Gewalt (z.B. Anordnungen von Behörden, Kriege, innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Terroranschläge, Natur- oder Umweltkatastrophen, Unfälle, Streiks oder andere Arbeitskampfmaßnahmen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Kunde den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung. Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen dieses Vertrages nicht für die Folgen höherer Gewalt.
12. Obliegenheiten des Reisekunden
12.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Sie sind aber verpflichtet, uns einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlassen Sie dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Sie verpflichtet, Ihre Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden und diese auf Grund des Vertrags auch nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters werden Sie spätestens mit den Reiseunterlagen unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, etwaige Ansprüche Ihrerseits anzuerkennen.
12.2 Sofern Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels oder aus wichtigem, für uns erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, so müssen Sie uns zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, durch uns erkennbares Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird.
12.3 Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen sollten Sie unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R) der zuständigen Fluggesellschaft anzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Gepäckverspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Im übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.
12.4 Sie sind verpflichtet, uns zu informieren, wenn Sie die erforderlichen bzw. vereinbarten Reiseunterlagen nicht innerhalb der von uns mitgeteilten Frist erhalten.
12.5 Sie sind verpflichtet, den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Insbesondere sind Sie verpflichtet, uns auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.
13. Beschränkung der Haftung
13.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit Sie den Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt haben oder soweit wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
13.2 Die deliktische Haftung des Reiseveranstalters für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
13.3 Wir haften für Leistungen, welche die Beförderung vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, wenn und insoweit für einen Schaden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten unsererseits ursächlich geworden sind.
13.4 Wir haften jedoch nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen im Reiseangebot und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen eindeutig gekennzeichnet sind.
13.5 Ein Schadensersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
14. Besonderheiten zu Mietwagen und Wohnmobilen
14.1 Wir sind für Fahrzeuganmietungen lediglich Vermittler. Es gelten die Vereinbarungen im Mietvertrag, den der Mieter vor Ort mit dem Fahrzeug Vermieter abschließt.
14.2 Ergänzend gelten die nachstehenden Haftungsbestimmungen für Mieter und Mitbenutzer der jeweiligen Fahrzeuge: Falls die Fahrt durch Reifenpannen oder durch Pannen, die durch Nichtbeachtung der Bedienungsanweisung, Bodenberührung, Karambolagen u.ä. verursacht wurden, verzögert oder im geplanten Rhythmus unterbrochen wird, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Schadenersatzanspruch des Mieters (Benutzers). Entsteht ein Schaden am Fahrzeug aufgrund mutwilliger Beschädigung oder Nichtbeachtung der dem Mieter (Benutzer) bei Übergabe ausgehändigten Anleitung für die Wartungs- und Kontrolldienste, dann haftet - unbeschadet weitergehender Verpflichtungen aus dem Mietvertrag - der Mieter (Benutzer) für die dem Leistungsgeber hierdurch entstandenen Kosten bis zur vollen Höhe der gemäß Mietbedingungen beim Leistungsgeber hinterlegten Kaution. Weitergehende Forderungen des Leistungsträgers in Fällen von nachgewiesener, mutwilliger Beschädigung oder grober Fahrlässigkeit bleiben vorbehalten.
15. Gewährleistung
15.1 Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Wenden Sie sich dazu bitte zunächst an den Reiseleiter oder den Leistungsträger vor Ort. Wird Ihrem Abhilfebegehren nicht Rechnung getragen oder ist an Ort und Stelle niemand erreichbar, können Sie sich in solchen Ausnahmefällen auch direkt mit uns in Verbindung setzen. Sie erreichen uns Montag - Freitag von 9 - 18 Uhr (MEZ). Tel/Fax: 08362 9268303.
15.2 Wir sind berechtigt, auch dadurch Abhilfe zu schaffen, indem wir eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringen. Die Abhilfe können wir verweigern, sofern sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
15.3 Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reiseleistung können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen.
15.4 Mitwirkungspflicht: Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung, Agenturvertretung oder Hotelpersonal zur Kenntnis zu bringen. Die örtlichen Leistungsträger sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
15.5. Kündigung des Vertrages: Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Die Kündigung sollte durch schriftliche Erklärung erfolgen. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, uns erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist.Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonders Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist. Sie schulden uns den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren.
15.6. Schadenersatz: Sie können unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, der nicht durch uns zu vertreten ist.
16. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
16.1 Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise müssen Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei uns schriftlich geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind.
16.2 Mit Vertragsabschluss gilt als vereinbart, dass bei nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise Ihre Ansprüche nach einem Jahr verjähren. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
17. Pass-, Visa- und Gesundheit
Wir informieren deutsche Staatsangehörige über Pass- und Visa-Bestimmungen und über Gesundheitsvorschriften sowie ggfs. über eventuelle Änderungen vor Reiseantritt. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben. Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation unsererseits bedingt sind.
18. Versicherungen
Die angebotenen Reisen enthalten außer der Kundengeld-Absicherung (Reisesicherungsschein) keine Reiseversicherungen (z.B. Reiserücktritt, Reisekrankenversicherung etc). Solche Versicherungen müssen – sofern gewünscht – gesondert vom Kunden abgeschlossen werden, normalerweise innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Buchungsbestätigung.
19. Fehler auf unseren Websites
Wir sind bemüht sicherzustellen, dass die auf unseren Websites verfügbaren Informationen und Daten, insbesondere in Bezug auf Preise, Termine und Beschränkungen, aktuell und korrekt sind. Wir übernehmen jedoch keine Haftung für fehlerhafte Angaben.
20. Gerichtsstand
20.1 Bei Klagen gegen uns gilt unser Wohnsitz als Gerichtsstand.
20.2 Für Klagen unsererseits gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird ebenfalls unser Wohnsitz als Gerichtstand vereinbart.
20.3 Auf das Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Reisekunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
21. Unwirksamkeitsklausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
Stand Mai 2019
Khashana Travel - eine Marke der Thoba Reisen Thomas Baumberger e.K.
Plaikengasse 5, D-82487 Oberammergau
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