Namibia verlangt Geburtsurkunde für Kinder

Namibia folgt dem Beispiel Südafrikas und verlangt ab 1.8.2018 bei der Einreise Geburtsurkunden für Kinder. Mit der Regelung, die auch in einigen anderen Ländern gilt, soll der Kinderhandel bekämpft werden. Alle mitreisenden minderjährigen Besucher unter 18 Jahren müssen außer einem gültigen Reisepass zusätzlich eine Geburtsurkunde vorweisen. Sofern sie als Kopie vorgelegt wird, muss sie beglaubigt sein und zusätzlich in englischer Übersetzung vorgezeigt werden. Die mehrsprachigen internationalen Geburtsurkunden, die seit einiger Zeit von den Standesämtern und Bürgerbüros ausgestellt werden, sind ausreichend.

ACHTUNG: Sofern nicht beide leiblichen bzw. sorgeberechtigten Eltern eines Kindes mitreisen, muss zudem eine Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils vorgelegt werden, ebenfalls in englischer Sprache (eidesstattliche Versicherung, beglaubigte Passkopie und Kontaktdaten des nicht anwesenden Elternteils). Jedes Kind benötigt im übrigen einen eigenen Reisepass. Ein Eintrag im elterlichen Pass wird nicht anerkannt.

Wer die Dokumente beim Einchecken am Schalter der Airline nicht vorlegen kann, muss damit rechnen, abgewiesen zu werden und den Flug nicht antreten zu können.